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25.11.2019, 06:30 Uhr
CDU Wartenberg fragt Innenministerium: Oberste Kommunalaufsicht soll Widerstreit der Interessen bei möglicher neuer Abstimmung zur Ortsumgehung B 254 prüfen WARTENBERG. Der CDU-Fraktion in Wartenberg liegt eine erste Antwort ihrer Briefe zum Vorgehen des hessischen Wirtschaftsministers Al-Wazir wegen des Baues Ortsumgehung der Bundestraße B 254 vor. Nachdem der CDU-Fraktionsvorsitzende Lukas Kaufmann in jüngster Zeit sowohl Al-Wazir als auch das Bundesverkehrsministerium um Stellungnahme bat, hat sich nun die ebenfalls angeschriebene Kommunalaufsicht des Vogelsbergkreises zu Wort gemeldet. Einen möglichen Beschluss in Wartenberg zur Ortsumgehung Lauterbach/Wartenberg im Zuge der B 254 Fulda-Alsfeld soll das Innenministerium bewerten. Foto: Kaufmann Nun hat CDU-Fraktionsvorsitzender Kaufmann das Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht des Landes Hessen um Klärung innerhalb der Landesregierung gebeten. Bei der vorherigen, unaufgeforderten Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom August 2018 zu der Umgehung, für die seit einigen Jahren ein Planfeststellungsverfahren beim RP Gießen läuft, gab es schon Differenzen über die rechtliche Bedeutung des Beschlusses (10:9 gegen Umgehung) wegen der Teilnahme von Grundeigentürmern auf der Trasse. Der seinerzeitige Beschluss der Gemeindevertretung Wartenberg wurde von der staatlichen Kommunalaufsicht beim Landrat des Vogelsbergkreises in Lauterbach als „nicht rechtlich bindend“ eingestuft. Ein Widerstreit der Interessen konnte deshalb zum damaligen Zeitpunkt nicht vorliegen. Kaufmann: „Das Schreiben des hessischen Wirtschaftsministers stellt nach unserer Auffassung diesmal eine rechtlich relevante Abfrage des Für oder Wider der Ortsumgehung dar.“ Deshalb habe man Innenminister Peter Beuth um Klärung gebeten, ob (a) das Abfragen von Gemeinden außerhalb des laufenden Planfeststellungsverfahrens zu Ortsumgehungen überhaupt zulässig sei, (b) welche Bedeutung solche politischen Abfragen in rechtlicher Hinsicht für ein laufendes Planfeststellungsverfahren hätten und, (c) ob Grundstückseigentümer als Gemeindevertreter auch außerhalb förmlicher Verfahren an solchen Abstimmungen teilnehmen dürften, wenn diese (im Ablehnungsfalle) als beendende Entscheidung für solch ein Großprojekt durch die Landesregierung in Gestalt des Verkehrsministers abgefragt werde. Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |